Supervision
Aus dem Curriculum der ÖGATAP: "Supervision dient der Reflexion der therapeutischen Arbeit und ist damit eine Hilfestellung für die TherapeutIn (in Ausbildung). Nach dem Absolvieren der vorgeschriebenen Fallvorstellungsstunden (20) sind die restlichen Supervisionsstunden (mind. 100) nach Bedarf und Möglichkeit zu gestalten (Fallvorstellung mit oder ohne eigenem Fall, Gruppen-, Einzelsupervision, Seminare mit ausgewiesenen Supervisionsstunden), wobei im Interesse der eigenen Qualität Einzelsupervision empfohlen wird."
Wenn Sie im Einzelsetting oder geblockt im Gruppensetting Supervision wünschen, wenden Sie sich gerne an mich. Diese findet in meiner Praxis in der Alserstrasse 13/6 im 8. Bezirk in Wien statt. Geblockte Termine sind meist am Freitag nachmittag und am Samstag vormittag möglich.
Praktikumssupervision
Parallel zum Praktikum erfolgt die Praktikumssupervision im Ausmaß von mind. 30 Stunden (vgl. §6 Abs.2 Z.3 PThG). Nach Vorgabe des Psychotherapiebeirates hat diese methodenspezifisch zu sein. Wird die Supervision von einer/m SupervisorIn mit einem anderen Methodenzusatz durchgeführt, kann, nach ausreichender Begründung durch die AusbildungskandidatIn (siehe Anrechnungsrichtlinien des BMGF - Homepage des Ministeriums und der ÖGATAP) diese nach Beschlussfassung durch die Ausbildungskommission anerkannt werden. Dazu ist ein Antrag an die Ausbildungsleitung notwendig, der von der ÖGATAP-Homepage heruntergeladen werden kann.
Wenn Sie im Einzelsetting oder geblockt im Gruppensetting Praktikumssupervision wünschen, wenden Sie sich gerne an mich. Diese findet in meiner Praxis in der Alserstrasse 13/6 im 8. Bezirk in Wien statt. Geblockte Termine sind meist am Freitag nachmittag und am Samstag vormittag möglich.