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Teilverrechnung mit Ihrer Krankenkasse

Wenn lt. Definition der österreichischen Sozialversicherungsträger eine sog. "krankheitswertige Störung" vorliegt, erstatten die Krankenkassen derzeit €21,80 vom Honorar im Nachhinein. Sie erhalten von mir in den ersten Sitzung einen entsprechenden Antrag, den Sie zusammen mit der ersten Honorarnote einreichen können. Nähere Informationen über Verrechnungsmöglichkeiten erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse, eine Basisinformation der WGKK finden Sie hier.